IGV – Internationale Gesundheitsvorschriften, das geht zu weit
Die internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) regeln die Zusammenarbeit zwischen den Staaten bei Ereignissen, welche die öffentliche Gesundheit gefährden. Für Liechtenstein ist die Zusammenarbeit mit der Schweiz und die Abmachungen gemäss Zollvertrag besonders relevant.
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO erfuhren im Nachgang an die Coronapandemie erhebliche Änderungen, die Teils für Liechtenstein fragwürdig sind. Regulierungen sind gut, jedoch nur solche die notwendig sind. Musterknabe zu sein hat Nachteile. Die WHO kann direkt beispielsweise keine Maskenpflicht anordnen, erwartet aber, bei Übernahme, die Umsetzung der neuen IGV-Vorschriften. Es besteht die Gefahr, dass bei einer Pandemie von der Regierung Internationale Gesundheitsvorschriften vollzogen werden, die mehr als der regionale Bedarf erfordert und durch den Zollvertrag verpflichtend sind.
Fragwürdige Positionen der IGV werden für Liechtenstein völkerrechtlich bindend wirksam, wenn die Regierung bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch einlegt.
Die nun geänderten IGV der WHO erhöhen das Machtpotenzial der WHO, könnten demokratische Entscheidungsprozesse, die nationale Souveränität und die Meinungsfreiheit in Liechtenstein beeinträchtigen. Die DpL-Fraktion hat ein Postulat und zwei Bürger haben eine Petition eingereicht. Ziel beider Vorstösse ist, die Regierung für einen Widerspruch zu motivieren. Ein weiteres Ziel ist die Bevölkerung zu informieren, weil bis dato die Regierung im Gegensatz zum schweizerischen Bundesrat eine Information verweigerte.
Die DpL-Fraktion steht geschlossen hinter dem eingereichten Postulat. Es wurde von den Abgeordneten Thomas Rehak (Parteipräsident), Simon Schächle, Marion Kindle-Kühnis, Erich Hasler, Achim Vogt, Martin Seger, und den beiden Stellvertreter Oliver Indra, Brigit Elkuch unterzeichnet.
Die Behandlung des Postulates und der Petition findet am 7./8. Mai 2025 in der öffentlichen Landtagsitzung statt und kann live im Landtagssaal miterlebt werden.
Mit einem Postulat[1] wird die Regierung zur Prüfung eines bestimmten Gegenstandes oder zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten eingeladen, sofern eine Mehrheit der Abgeordneten einer Überweisung zustimmt.
Eine Petiton[2] ist eine Bittschrift an den Landtag. Der Landtag kann Petitionen an Kommissionen oder zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen oder andere geeignete Massnahmen beschliessen
Mehr erfahren:
https://www.dpl.li/personen-lw/herbert-elkuch/
.[1] https://landtag.li/files/attachments/Geschaeftsordnung-Landtag-liechtenstein.pdf?nid=15414&groupnr=4137&lang=de (Artikel 44)
[2] https://landtag.li/files/attachments/Geschaeftsordnung-Landtag-Liechtenstein.pdf?nid=15414&groupnr=4137&lang=de (Artikel 50)
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