Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Die Mitgliederversammlung muss im ersten Quartal nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden. Jedes Mitglied ist teilnahmeberechtigt und hat bei Abstimmungen eine Stimme. Eine Vertretung ist nicht zulässig.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Bestätigung der politischen Zielrichtung
b) Genehmigung des Protokolls
c) Genehmigung der von der Revisionsstelle geprüften Jahresrechnung
d) Entlastung des Vereinsvorstandes
e) Nomination der Kandidaten für Landtag und Regierung
f) Entscheid über Anträge des Vorstandes betreffend Ausschluss von Mitgliedern
g) Wahl des Vereinsvorstandes gemäss Art. 12 Abs 2.
h) Wahl der Revisionsstelle
i) Ergänzung und Abänderung von den Statuten