Landtagsabgeordneter

Herbert Elkuch

Wahlkreis Unterland

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Wahlkreis:Unterland
Wohnort:Schellenberg
Politische Stationen:2013-2024 Landtagsabgeordneter
2013-2024 Mitglied der Finanzkommission
Beruf:Unternehmer / Mechaniker

Staatliche Pensionskasse, Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL)

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Wir treffen uns jeden Mittwoch um 19:00 Uhr beim Eingang beim Landtagsgebäude zu einen überparteilichen Informationsaustausch.

Referendumsbegehren zustande gekommen – Abstimmungstermin festgelegt (1. Dez. 2024)

Die Regierung hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2024 festgestellt, dass das Referendumsbegehren zum Landtagsbeschluss vom 5. September 2024 über die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) mit 1’962 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Der Termin für die Volksabstimmung wurde auf Sonntag, 1. Dezember 2024, festgelegt. Die amtlichen Kundmachungen über das Zustandekommen des Referendumsbegehrens und über die Anordnung der Volksabstimmung erfolgen am 16. Oktober 2024.

Herzlichen Dank an alle die zum Zustandekommen des Referendums beigetragen haben

Die kontradiktorische Fernsehsendung im Landeskanal findet am Montag 4.11. um 19 Uhr im Rathaus-Saal mit jeweils drei Personen für die Referendumswerber und die Regierung statt.

An weitern Information-Veranstaltungen nehmen wir gerne Teil

Um was geht’s

Gerechtigkeit einfordern, wo Ungleichheiten tatsächlich die Folge von Entscheidungen sind, welche durch die Regierung und den Landtagsbeschluss entstanden sind.

Der Beschluss des Landtages in der Sitzung vom 5. Sept. 2024, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates, kommt nur einer Pensionskasse zu gute, alle anderen gehen leer aus.

Inhalt (Kapitel-Nr.)

  1. Finanzielle Folgen, Kennzahlen staatliche Pensionskasse
  2. Das Darlehen
  3. Bestehendes Gesetz und neues Gesetz zum Darlehen
  4. Volksabstimmung im Jahre 2014
  5. Autonome Pensionskasse, Gerechtigkeit, Gleichbehandlung, Nein-Argumente
  6. Vergleich Rentneranteil mit anderen staatlichen Pensionskassen
  7. Vergleich Verzinsung der Sparguthaben mit anderen Pensionskassen
  8. Vergleich Deckungsgrade
  9. Ausfinanzierung der Renten im Beitragsprimat für Rentner ab 2014

 

Kapitel 1

https://www.llv.li/serviceportal2/amtsstellen/stabstelle-regierungskanzlei/bua_020_2024_sbpvg.pdf

 

Kennzahlen 2023 Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL), staatliche Pensionskasse

Angeschlossenen Betriebe23
Aktiv-Versicherte3437
Rentenbezüger1204
Performance (prozentualer Wertzuwachs des Vermögens)6.1 %
Vermögensanlagen1.36 Milliarden
Sparbeiträge durch ArbeitnehmerCHF 22’581’941
Sparbeiträge durch ArbeitgeberCHF 27’676’421
Total Sparbeiträge im Jahr 2023CHF 50’258’362
Deckungsgrad per 2. Oktober 2024100 %

Quelle: Geschäftsbericht 2023 SPL

Kapitel 2

Das Darlehen (Kredit)

Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Darlehensgeber (Staat/Volk) dem Darlehensnehmer (staatlicher Pensionskasse) Geld für eine bestimmte Zeit zum Gebrauch überlässt. Das Geld floss 2014 als Darlehen in die Pensionskasse. Wenn die Pensionskasse das Darlehen zurückbezahlt, fliesst das Geld wieder an den Staat/Volk zurück.

Mit ja am 1. Dez. verzichtet der Darlehensgeber (Staat/Volk) auf eine Rückzahlung des Darlehens. Das Geld wird in Eigenkaptal umgewandelt und verbleibt in der staatlichen Pensionskasse. Ds bedeutet: Der staatlichen Pensionskasse mit einem  Deckungsgrad von 100% werden 93.5 Mio. geschenkt. Nur die staatliche Pensionskasse wird beschenkt!

Wenn Sie am 1. Dez. 2024 mit NEIN stimmen, wird das Darlehen im Wert von 93.5 Mio. Franken der staatlichen Pensionskasse n i c h t geschenkt. Die staatliche Pensionskasse muss das Darlehen, wenn sie genügend Deckung erreicht, an den Staat/Volk zurückzahlen. Siehe nächstes Kapitel 3, aktuelles Gesetz.

Der staatlichen Pensionskasse wurde ein unbefristetes Darlehen gewährt. Das bedeutet, es ist kein Zeitpunkt für die Rückzahlung vorgegeben. Die Rückzahlung erfolgt erst wenn die staatliche Pensionskasse eine guten Deckungsgrad über eine längere Zeit hinweg erreicht hat. Die Rückzahlung des Darlehens ändert den Deckungsgrad nicht, weil Darlehen für die Deckungsgradberechnung nicht hinein gerechnet werden.

Der staatlichen Pensionskasse wurde ein zinsloses Darlehen gewährt. Das bedeutet, die Zinserträge gehören der staatlichen Pensionskasse. Bei einem Kapital von 93.5 Mio. Franken, mit einem realistischen Zinsertrag von 2,2%, schenkt die Allgemeinheit der staatlichen Pensionskasse jedes Jahr ca. 2 Mio. Franken.

Kapitel 3

Die aktuelle Gesetzgebung

Vom Volk anlässlich der Volksabstimmung vom 15. Juni 2014 bestätigt.

 

Artikel 15

Zinsloses Darlehen

  1. a) Überschreitet der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtung während zwei aufeinander folgenden Jahren 105 %, so wird im dritten Jahr 25 % des Anfangsdarlehens zur Rückzahlung fällig.

Das bedeutet, die Pensionskasse muss erst nachdem sie genügend Geld hat und die Renten gesichert sind, die erste Tranche zurückzahlen.

  1. b) Unterschreitet der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtung am Ende eines Geschäftsjahres 85 %, so verfallen 25 % des Anfangsdarlehens an die Vorsorgeeinrichtung.

Das bedeutet, geht es der Pensionskasse finanziell schlecht, wird ihr einen Viertel des Darlehens geschenkt. Das ist eine Art Staatsgarantie, die keiner anderen Pensionskasse in Liechtenstein zugestanden ist.

Der neue Artikel 15, über welchen am 1. Dez. 2024 abgestimmt wird

Die zinslosen Darlehen nach bisherigem Recht würden per 1. Januar 2025 in Eigenkapital der Vorsorgeeinrichtung umgewandelt.

Diesen neuen Artikel hat der Landtag im September im Jahre 2024 beschlossen. Der alte Artikel 15 wird am 1. Jan. 2025 ausser Kraft gesetzt und der neue Artikel tritt an dessen Stelle. Weil aber das Referendum zustande kam, kann das Volk entscheiden, ob der neue Artikel in Kraft treten soll.

Mit NEIN am 1. Dez. wird das Darlehen  der staatlichen Pensionskasse nicht geschenkt.

Mit JA wird das Darlehen ohne Not der staatlichen Pensionskasse geschenkt. Die staatliche Pensionskasse ist nicht marode. Sie hat einen Deckungsgrad von 100% und kann alle Verpflichtungen erfüllen.

Abstimmungsbroschüre  aus dem Jahre 2014

100%-Ausfinanzierung

Die Abstimmungsbroschüre aus dem Jahre 2014 spricht eine präzise und verständliche Sprache. Die Deckungslücke von 300 Mio. Franken wurde mit 200 Mio. und einem Darlehen von 100 Mio. Franken komplett auf 100% ausfinanziert.

In der amtlichen Abstimmungsbroschüre steht nicht, dass nach Abschluss der 10-jährigen Sanierungsphase das Darlehen der staatlichen  Pensionskasse geschenkt werden soll. (Auch im Gesetz nicht)

Kapitel 4

Ausschnitte aus der Information zur Volkabstimmung vom Jahr 2014

Die Abstimmung ging sehr knapp aus. Die WINWIN50 wurde verworfen und damit trat das beschlossen Gesetz des Landtages mit dem zinslosen Darlehen in Kraft.

Was stimmt jetzt, 100 Mio., 93.5 Mio. oder 77 Mio.?

Alle drei Zahlen stimmen im richtigen Kontext. Das Volk gewährte 100 Mio. Franken. gebraucht wurden 93.5 Mio. Franken. 77 Mio. Franken ist der Anteil des Staatsapparates, der Rest auf 93.5 Mio. Franken, 16.5 Mio. Franken, entfallen auf die Staatsbetriebe.

Das Darlehen sei rückwirkend ein Konstruktionsfehler.

Das kann so nicht stehen gelassen werden. Mit dem Darlehen leistete die Allgemeinheit in den letzten Jahren einen Sanierungsbeitrag von schätzungsweise 20 Mio. Franken. Das Darlehen hat zur Erreichung des heutigen Deckungsgrades von 100 Prozent einen wesentlichen Beitrag geleistet. Jetzt wo die Pensionskasse wieder gesundet, und langsam die Zeit kommt, an eine Teilrückzahlung das Darlehens zu denken, soll das Darlehen ein Konstruktionsfehler sein Die Darlehensvariante machte es vermutlich auch möglich, die damalig dringende Sanierung politisch überhaupt umzusetzen. Der Deckungsgrad wird ohne Einbezug des  Darlehens gerechnet. Selbst wenn die staatliche Pensionskasse das Darlehen zur Gänze im jetzigen Zeitpunkt zurückbezahlen würde, bleibt der Deckungsgrad bei 100 Prozent.

Kapitel 5

Autonome Pensionskasse

Der Sozialfonds in Eschen wurde 1981 als Stiftung gegründet. Heute sind rund 1800 Unternehmen mit über 9600 Angestellten beim Sozialfonds angeschlossen.

Als autonome Pensionskasse trägt sie das Versicherungsrisiko selbst. Zudem ist der Sozialfonds dem schweizerischen Sicherheitsfonds angeschlossen.

Zusätzliche kostenlose Dienstleitungen: Auf Liechtenstein zugeschnittenes Lohnprogramm Die Nutzung der Softwarelösung und der Telefonsupport sind für die angeschlossenen Betriebe kostenlos. Direkter und persönlicher Kundenkontakt. Als einzige Pensionskasse Liechtensteins bietet der Sozialfonds einen Schalterbetrieb für den direkten Kundenkontakt an. Quelle: https://www.sozialfonds.li/der-sozialfonds/portraet

Frage: Warum können andere Pensionskassen das Versicherungsrisiko selbst tragen und die staatliche Pensionskasse angeblich nicht?

Gerechtigkeit einfordern

Die staatliche Pensionskasse, wie andere Pensionskassen in Liechtenstein auch, arbeiten mit dem gleichen Beitragssystem. Der Unterschied ist, der Sozialfonds trägt das Risiko selbst, bei der staatlichen Pensionskasse soll das Risiko zum wiederholten Mal die Allgemeinheit tragen. Alle Pensionskassen mussten aufgrund des tiefen Zinsumfeldes den technischen Zinssatz und in der Folge den Umwandlungssatz senken. Die Kosten dieser „Zwangsmassnahme“ wurden und werden von den Aktiv-Versicherten getragen. Hingegen bei der staatlichen Pensionskasse beschloss der Landtag erneut 73.9 Mio. Franken nachzulegen und überdies das Darlehen mit einem Wert von 93.5 Millionen Franken zu schenken. Diese unterschiedliche Behandlung der Pensionskassen, die letztlich  eine Ungleichbehandlung der Versicherungsnehmer darstellt, ist ungerecht.

Gleichbehandlung einfordern

Insgesamt 367.4 Mio. Franken innert zehn Jahren für 4641 Versicherte in der staatlichen Pensionskasse ergibt pro Versicherten 79’900 Franken (367’400’000 : 4642 = 79’900). Das ist Fakt und nicht Neid. Die über 10’000 Versicherten in anderen Pensionskassen erhalten keinen Rappen Unterstützung vom Staat. Dies entspricht nicht der verfassungsmässigen Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger.

Anmerkung: Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein reklamiert: Weiters wird verschwiegen, dass die St. Galler Pensionskasse trotz dieser deutlich besseren finanziellen Ausgangslage seit 2014 mit weiteren ca. CHF 350 Mio. des Kantons gestützt werden musste. Der Stiftungsrat verschweigt, dass die St. Galler Pensionskasse 8.5-Mal grösser ist. Heruntergebrochen auf die Grösse unserer staatlichen Pensionskasse ergeben diese 350 Mio. nur noch  41.2 Mio. (350/8).

Das Referendum wurde ergriffen, damit das Volk über den Beschluss des Landtages in der Sitzung vom 5. Sept. 2024, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates das letzte Wort hat.

Es gibt aber gewichtige Argumente, die gegen den Landtagsbeschluss sprechen

NEIN, weil am Volk vorbei die zinslosen und unbefristeten Darlehen (93.5 Mio.) nach bisherigem Recht per 1. Januar 2025 in Eigenkapital der Vorsorgeeinrichtung umgewandelt werden. Das bedeutet, das Darlehen würde der staatlichen Pensionskasse geschenkt. Der Volkswille von 2014 wird ignoriert.

NEIN, weil für bestehende Renten im Beitragsprimat die nach 2014 gesprochen wurden, über 46.7 Mio. Franken in die staatliche Pensionskasse fliessen würden.

NEIN, weil für bestehende Renten, die vor 2014 gesprochen wurden, von der Allgemeinheit erneut 27.5 Mio. Franken und dazu eine Finanzierungsgarantie in unbekannter Höhe bezahlt würden.

Das alles unter dem Stern eines voraussichtlich betrieblichen Defizites von total 230 Mio. Franken im Staatshaushalt in den beiden Jahren 2027 und 2028.

Die staatliche Pensionskasse braucht keine Sanierung, sagt die Regierung

Die Pensionskasse hat 100% Deckungsgrad und oben drauf  noch das zinslose und unbefristete 100-Mio.-Darlehen, welches nicht in die Berechnung des Deckungsgrades einfliesst. Der Deckungsgrad sagt aus, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen einer Pensionskasse mit Vermögenswerten gedeckt sind. Mit 100 % Deckungsgrad kann die Pensionskasse alle Verpflichtungen erfüllen.

Wir bleiben fair

Der Regierungschef, der Personalverband öffentlicher Verwaltungen Liechtensteins, der Stiftungsrat und  weitere Personen haben bereits zur heftigen Gegenwehr angesetzt, in einem Zeitpunkt wo noch ungewiss war, ob das Referendum überhaupt zustande kommt.

Wir haben wenig, eigentlich gar keine finanzielle Mittel. Schreibt Leserbriefe, nutzt sofern zur Verfügung, die sozialen Medien und teilt die Situation eurem Bekanntenkreis mit. Dabei achten wir auf ein hohes Niveau. Sollten die Gegner unterschwellige Angriffe machen, stellen wir diese sachlich richtig. Speziell zu beachten ist, die Staatsangestellten trifft keine Schuld, sie müssen sich in der staatlichen Pensionskasse versichern. Eine Neiddebatte bringt nichts.

Wir fordern Gerechtigkeit, verurteilen eine Ungleichbehandlung und setzen uns in Anbetracht des drohenden Defizites im dreistelligen Millionenbereich im Staatshaushalt für eine sparsame Einsetzung von Steuereinnahmen ein.

Im Weiteren ist unser Ziel, die zweite Säule zu verbessern.

Kapitel 6

Vergleich Rentneranteil mit anderen staatlichen Pensionskassen

Sowohl die Regierung wie auch im Landtag betonte immer wieder. die staatliche Pensionskasse habe im Vergleich mit privaten Pensionskassen einen sehr hohen Anteil an Rentnern. Soweit ist dieser Aussage nichts auszusetzen. Ein korrekter Vergleich muss jedoch mit anderen staatlichen Pensionskassen gemacht werden. Gleiches mit Gleichem Vergleichen. In Liechtenstein gibt es nur eine staatliche Pensionskasse, deshalb ist ein Vergleich unmöglich und macht einen Blick in die Schweiz notwendig, wo es viele öffentlich-rechtliche Pensionskassen gibt.

Im Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Pensionskassen hat unsere staatliche Pensionskasse eher weniger Rentner.

Die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) ist seit 1. Juli 2014 die Nachfolgeorganisation der Pensionsversicherung für das Staatspersonal. Verhältnis Aktiv zu Renten 2.85 zu 1

Die St. Galler Pensionskasse (SGPK) ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Sie wurde per 1. Januar 2014 aus der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der kantonalen Lehrerversicherungskasse errichtet. Verhältnis Aktiv zu Renten 2.7 zu 1

Bei der Glarner Pensionskasse ist die kantonale Verwaltung, Glarner Kantonalbank, Kantonsspital Glarus, Berufsschule Glarus  und weiter staatsnahe Betriebe versichert. Verhältnis Aktiv zu Renten 2.47 zu 1

Die Personalvorsorgekasse Obwalden (PVO) ist eine Genossenschaft. Sie versichert das Personal des Kantons und seine unselbständigen Anstalten, die Gemeinden, usw. Verhältnis Aktiv zu Renten 3.16 zu 1

Bei der Pensionskasse Graubünden die Branchen Verwaltung, Bildung, Gesundheit und Soziales sowie Banken und Versicherungen des öffentlichen Rechts versichert Verhältnis Aktiv zu Renten 2.34 zu 1

Treuhand Personalstiftung wurde 1970 gegründet und hat 4 Anschlüsse mit 789 Aktivversicherten und 199 Rentnern. Angeschlossen ist die VP-Bank, die ATU Vaduz, Livalor AG  und VP Fund Solutions Verhältnis Aktiv zu Renten 3.96 zu 1

Die Grafiken zeigen, dass bei unserer staatlichen Pensionskasse der Anteil Rentner eher niedriger ist ist, als bei vergleichbaren schweizerischen kantonalen Pensionskassen. Die Glarner Pensionskasse schreibt in ihrem Geschäftsbericht, der Anteil Rentner liege in etwa im schweizerischen Durchschnitt.

In der Schweiz liege das Verhältnis bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) öffentlich-rechtlicher Institutionen bei etwa 2 : 1 (zwei Aktivversicherten steht 1 Rentner/in gegenüber). Bei der staatlichen Pensionskasse in Liechtenstein stehen 2.85 Aktivversicherten einem Rentner/in gegenüber

Das Verhältnis Aktivversicherte zu Rentner/in der staatlichen Pensionskasse liegt im normalen Bereich im Vergleich mit der Schweiz.

Kapitel 7

Vergleich Verzinsung der Sparguthaben mit anderen Pensionskassen

Die folgenden Grafiken zeigen, unser Staatsangestellten erhalten eine hohe Verzinsung der Sparguthaben. Das wirkt sich negativ auf den Deckungsgrad und den Aufbau von Wertschwankungsreserven aus.

Bei der Glarner Pensionskasse wurden die Sparguthaben der Aktiven erheblich tiefer verzinst.

Auch bei der St. Galler Pensionskasse wurden die Sparkapitalien tiefer verzinst. Auffallend ist die gleichmässige Verzinsung.

Die Angestellten Der VP–Bank erhielten mit Abstand am wenigsten, obwohl im Vergleich mit den anderen Pensionskassen der Rentneranteil klein ist. Die Regierung sagt immer wieder, der hohe Rentneranteil sei das grosse Problem.

Kapitel 8

Vergleich Deckungsgrade

Unsere staatliche Pensionskasse bezahlte die höchsten Zinsen auf die Sparbeiträge der Aktivversicherten, produzierte damit den tiefsten Deckungsgrad

Mit entsprechender Verzinsung der Sparguthaben von den Aktivversicherten kann der Deckungsgrad gesteuert werden. Ein Verzinsung der Sparguthaben mit dem gesetzlichen Minimum hebt den Deckungsgrad kräftig an und es können Wertschwankungsreserven  gebildet werden. Eine hohen Verzinsung senkt den Deckungsgrad. Die Blaue Linie im Kapitel 8 und Kapitel 7 zeigt dies eindeutig, Nach 3 Jahren Verzinsung stieg der Deckungsgrad von unter 100% auf über 120%

Mit einem Deckungsgrad von 100% und mehr kann die Pensionskasse alle Verpflichtungen erfüllen. Eine Unterdeckung, weniger als 100%, bedeutet, es ist zu wenig Geld in der Kasse um alle versprochenen Leistungen, die In Zukunft anfallen, erfüllen zu können.

Kapitel 9

Ausfinanzierung der Renten im Beitragsprimat für Rentner ab 2014 

Die finanziellen Folgen für dieses Massnahmenpaket betragen insgesamt 50.4 Mio. Franken (46.7 + 3.7, siehe Kapitel 1).

Beitragsprimat bedeutet: Die Leistungen werden im Versicherungsfall aufgrund der Beiträge des Versicherten und der Zinsen berechnet.

Der nachstehende Artikel wurde vom Landtag beschlossen. Mit Nein am 1. Dez. tritt dies Artikel nicht in Kraft.

Art. 14
Finanzierung der Massnahmen für das offene Vorsorgewerk

2) Der Mittelbedarf des offenen Vorsorgewerks entspricht der Differenz
zwischen dem mit dem technischen Zinssatz von 1.0 % berechneten
und dem mit dem technischen Zinssatz von 2.5 % berechneten Vorsorgekapital
der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrentner.

50.4 Mio. Franken staatliche Gelder würden in die Pensionskasse fliessen.

Die staatliche Pensionskasse wurde im Jahr 2014 vom Leistungsprimat exakt auf das gleiche Beitragsprimat wie die Pensionskasse für das Gewerbe umgestellt. Die Pensionskasse für das Gewerbe wandte dieses System seit Jahrzehnten mit Erfolg an. Mit der Umstellung auf das Beitragsprimat wurde im Jahr 2014 ein bewährtes System für die staatliche Pensionskasse eingeführt. Für eine guten Start wurde 2014 zu 100% Prozent ausfinanziert. Während die Pensionskasse für das Gewerbe mit 9200 Versicherten aus 1740 Betrieben ohne staatliche Unterstützung auskommt, erhält die staatliche Pensionskasse schon wieder staatliche Unterstützung, sofern bei der Abstimmung am 1. Dez. 2024  die Stimmbürger dies zulassen.

Alle Pensionskassen hatten die gleichen schwierigen Bedingungen, die sich aus dem Tiefzinsumfeld ergaben. Praktisch alle Pensionskassen mussten den technischen Zinssatz senken. Der technische Zinssatz muss gesenkt werden, wenn über eine länger Zeit die in die Rente eingerechneten Zinserträge nicht erwirtschaftet werden können. Die fehlenden Erträge aus dem Vermögen können nicht dem Rentner in Abzug gebracht werden, da die Renten unveränderbar gesprochen werden. Hingegen bei den Aktivversicherten kann von den Zinserträgen aus ihrem angesparten Sparguthaben Geld abgeschöpft werden

Umlagerung Wird der versprochene und in die Rente eingerechnete Betrag aus den Guthaben der Rentner nicht erzielt, müssen die Pensionskassen in aller Regel für die Auszahlung der Renten auf Kapitalerträge zurückgreifen, die eigentlich den aktiven Versicherten zustehen würden. Dieser Vorgang ist gesetzlich zulässig und findet bei allen Pensionskassen Anwendung.

Der Landtag beschloss für die staatliche Pensionskasse eine Ausnahme. Die fehlenden Einnahmen der Pensionskassen sollen nur bei der staatlichen Pensionskasse durch den Staat/Volk mit 50.4 Mio. Schweizerfranken ausgeglichen werden.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Absenkung des technischen Zinssatzes bei verschiedenen Kassen. Bei allen aufgeführten Kassen musste in den letzten zehn Jahren den Zinssatz um einen Prozent gesenkt werden, weil die den Rentnern fest zugesagte Kapitalerhöhung aus den Erträgen ihres Vermögens nicht erwirtschaftet werden konnte. Werden diese fehlenden Einnahmen nicht ausgeglichen, triften Pensionskassen in Unterdeckung. Dem muss der Stiftungsrat gegensteuern und in gesetzliche Rahmen von den Zinserträgen beiden Aktivversicherten zu den Rentnern umlagern.

Datenquelle Geschäftsberichte

Die Stiftung Personalvorsorge bildet keine Ausnahme. Auch bei andern Kassen mussten die Aktivversicherten Millionen für den Erhalt des Deckungsgrades leisten.

Die Pensionskasse Graubünden  stellt schon im Geschäftsbericht von 2018 eine Umlagerung von knapp 180 Mio. Franken fest: „Mit der schrittweisen Senkung des technischen Zinses von 4 Prozent auf heute 2 Prozent musste das Deckungskapital der Altersrenten im Gleichschritt verstärkt werden. Diese Verstärkung belief sich in der Summe auf knapp CHF 180 Mio., Mittel, die ausschliesslich von der Kasse und damit letztlich von den versicherten Arbeitnehmenden finanziert wurden. Die Umwandlungssätze wurden entsprechend nach unten korrigiert.“

Nicht nur bei der Pensionskasse Graubünden, auch bei anderen Pensionskassen wurde viel Geld von den Aktivversicherten zur Stärkung des Deckungskapitals der Rentner verwendet. Nicht nur bei unserer staatlichen Pensionskasse musste der technische Zinssatz nach unten korrigiert werden. Derzeit müssen bei sehr vielen Pensionskassen die schlechten Vermögenserträge durch die im Erwerbsleben stehenden Versicherten ausgeglichen werden.

Die vom Landtag beschlossene Massnahme ist eine Ungleichbehandlung der Versicherten in Liechtenstein, weil nur einer Gruppe von Versicherten, nur denjenigen die in der SPL versichert sind, die Mindererträge auf dem Kapitalmarkt mit öffentliche Geldern ausgeglichen werden soll.

Mit NEIN am 1. Dezember sie die Weichen für Gerechtigkeit stellen. 

Es ist unerklärlich, warum nur einem Teil der Arbeitnehmer in Liechtenstein die nicht erwarteten Erlöse aus Ihren Sparkapital ausgeglichen werden soll. Gleichbehandlung sieht anders aus.

Mit NEIN am 1. Dezember sie die Weichen für Gleichbehandlung stellen. 

 

 

 

Fortsetzung folgt

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