Achim Vogt
Wahlkreis Oberland
„Für freiheitlich demokratische Werte“
Wahlkreis | Oberland (Demokraten pro Liechtenstein) |
Wohnort | Triesenberg |
Beruf | Unternehmer |
Leserbrief | www.lie-zeit.li/2024/12/eid-wo-bleibt-die-wahlfreiheit/ |
https://www.lie-zeit.li/2025/01/selbstbestimmtes-liechtenstein/
https://www.lie-zeit.li/2025/01/eid-emwst-freier-wille-statt-digitalem-zwang/
Ein freiheitlich demokratischer Staat funktioniert, wenn die Bürgerinnen und Bürger gut informiert sind. Deshalb brauchen wir eine klare Abkehr von der Politik der Angst. Zu viele staatliche Vorgaben zwingen die Menschen dazu, sich zu wehren. Freiheit sollte selbstverständlich sein – doch sie muss aktiv geschützt und gelebt werden. Betreutes Denken führt unweigerlich in eine Sackgasse. Nur wenn sich Bürger frei informieren und austauschen können, lassen sich gemeinsam die besten Lösungen finden.
Der Schutz demokratischer Grundwerte liegt mir besonders am Herzen. Reflektiertes Denken, umfassende Bildung und die Förderung der Jugend bilden das Fundament einer gesunden und starken Gesellschaft
Achim Vogt (Jg.1970), Kaufmann, Konstrukteur, Unternehmer
Für freiheitlich demokratische Werte
„Die Unversehrtheit des Menschen bezieht sich auf den Schutz und die Unantastbarkeit des menschlichen Körpers, Geistes und seiner Würde. Sie ist ein zentraler Wert in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Sie bildet die Grundlage für den Schutz individueller Freiheiten und Rechte und sorgt dafür, dass der Mensch nicht nur körperlich, sondern auch psychisch und in seiner Würde geschützt wird.“
Freiheitlich-demokratische Grundwerte bezeichnen die grundlegenden Prinzipien, die eine freiheitliche und demokratische Gesellschaftsordnung tragen. Sie bilden die Basis für das Zusammenleben und den Schutz individueller Rechte in einem demokratischen Staat.
- Menschenwürde: Jeder Mensch hat einen unveräusserlichen Wert und Anspruch auf Respekt und Schutz, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder anderen Merkmalen.
- Freiheit: Das Recht auf persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berufswahl und der persönlichen Lebensgestaltung.
- Gleichheit: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert oder bevorzugt werden.
- Rechtsstaatlichkeit: Staatliches Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden. Es garantiert Rechtssicherheit, Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte.
- Demokratie: Die politische Macht geht vom Volk aus, und Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, durch Wahlen und Abstimmungen an der politischen Willensbildung teilzuhaben.
- Gewaltenteilung: Die staatliche Macht ist in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung) und Judikative (Rechtsprechung) aufgeteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.
- Pluralismus: Eine Vielfalt an Meinungen, Parteien, Religionen und Kulturen wird anerkannt und geschützt. Konflikte werden friedlich und im Dialog gelöst.
- Soziale Gerechtigkeit: Der Staat sorgt dafür, dass soziale Ungleichheiten abgebaut und grundlegende Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und soziale Absicherung gewährleistet werden.
Für diese Grundwerte werde ich mich einsetzen. Sie sollen sicherstellen, dass Freiheit, Gerechtigkeit und Menschenrechte in einer Gesellschaft gewahrt bleiben und alle Menschen ein Leben in Würde führen können.
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Leserbriefe:
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„eID“ wo bleibt die Wahlfreiheit?
- Dezember 2024
Die „eID“ ist Ihre persönliche digitale Identität, welche eng mit Ihrem Smartphone verbunden ist. Sie dient als Schlüssel zu vielen digitalen Diensten.
Respekt gegenüber unseren Mitmenschen
Im Alltag setzen viele von uns freiwillig auf das Smartphone. Damit diese „Freiwilligkeit“ erhalten bleibt, muss es Alternativen geben – aus Respekt gegenüber Menschen, die bevorzugt auf gewohnte Methoden setzen, und jenen, die kein Smartphone besitzen oder empfindlich auf elektronische Geräte reagieren.
Schutz der Privatsphäre
Entgegen des 2011 verabschiedeten E-Government-Gesetzes (Art.6), das Wahlfreiheit betont, wird diese in immer mehr Bereichen eingeschränkt. Ab dem 1. Januar 2025 ist eine „eID“ zwingend erforderlich, um die Mehrwertsteuer (MWST) abzurechnen. Diese Entwicklung ist problematisch, da sie private und geschäftliche Identitäten vermischt. Wo ist der Schutz der Privatsphäre, der Grundrechte, der Freiheit? Es ist sinnvoller, juristischen Personen eine eigene „eID“ zuzuteilen, um diesen Missstand zu beheben.
Freihheitsrechte erhalten
In einer modernen Gesellschaft darf es nicht sein, dass persönliche Freiheitsrechte Opfer einer alternativlosen Digitalisierung werden. Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein und dem Gemeinwohl dienen.
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eID, eMWST – Freier Wille statt digitalem Zwang
- Januar 2025
Die „elektronische Mehrwertsteuer“
Die Diskussion um die „elektronische Mehrwertsteuer“ (eMWST) nimmt an Fahrt auf, wie auch das Vaterland am 17. Januar 2025 berichtete. Bereits am 17. Dezember 2024 habe ich mich via „Parteibühne“ zu den Themen eID und eMWST geäussert. Heute sehe ich mich veranlasst, meine Position erneut klarzustellen.
Erfreulich ist, dass inzwischen auch die FBP das Thema aufgegriffen hat. Kürzlich kündigte sie an, den unnötigen Ausbau der Bürokratie in Bezug auf die eMWST rückgängig zu machen. Diese Einsicht ist begrüssenswert, steht jedoch im Widerspruch zum FBP-Wahlprogramm. Dort wird die voranschreitende Digitalisierung der Landesverwaltung ausdrücklich gefordert und die Digitalisierung wird als prioritäres Ziel hervorgehoben.
Die Schweiz zeigt alternative Lösungen auf
Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass alternative Lösungen möglich sind. Dort stehen zwei Varianten zur Verfügung, um die MWST abzurechnen. Für die vereinfachte „easy-Version“ ist für die Anmeldung lediglich ein Telefon mit SMS-Funktion erforderlich – eine pragmatische und bürgerfreundliche Lösung.
Meine Position
Sollte ich in den Landtag gewählt werden, werde ich mich konsequent dafür einsetzen, dass Digitalisierung freiwillig, durchdacht und niemals alternativlos umgesetzt wird. Basierend auf den aktuellen Aussagen der FBP könnte ich in dieser Sache mit ihrer Unterstützung rechnen.
eID muss Freiwillig bleiben
Die DpL ist die einzige Partei, die in ihrem Wahlprogramm explizit festhält, dass die Nutzung der eID freiwillig bleiben muss und eine Nichtnutzung zu keinerlei Nachteilen führen darf. Bei den Landtagswahlen 2025 haben Sie die Chance, die DpL zu unterstützen und damit den Weg für diese wichtige Veränderung zu ebnen.
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Selbstbestimmtes Liechtenstein
In einer globalisierten Welt gewinnen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zunehmend an Einfluss auf politische Entscheidungen. NGOs präsentieren sich als unabhängig und gemeinnützig. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass hinter vielen dieser Organisationen finanzielle und geopolitische Interessen stehen. Internationale Vereinbarungen, die durch NGOs (z. B. Weltgesundheitsorganisation – WHO) vorangetrieben werden, werfen Fragen zur Selbstbestimmung Liechtensteins auf.
Meine Position: Liechtenstein soll seine Selbstbestimmung bewahren
Im aktuellen Fall der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV; bzw. englisch: International Health Regulations, IHR) steht Liechtenstein vor einer wichtigen Entscheidung. Die Anpassung der IGV sieht u. a. vor, dass dem WHO-Generaldirektor eine immense Entscheidungsgewalt zukommen soll. So könnte dieser beispielsweise jederzeit einen „pandemischen Notfall“ ausrufen. Zentrale Entscheidungen würden dann nicht mehr national, sondern international getroffen und empfohlen werden.
Zwar wird den Mitgliedsstaaten eine sogenannte Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out-Frist) eingeräumt, doch diese endet am 19. Juli 2025. Verpasst Liechtenstein diese Frist, wird das Land automatisch am 29. September 2025 den geänderten Gesundheitsvorschriften unterstellt. Die IGV sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation.
Die zunehmende Einflussnahme von NGOs könnte dazu führen, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr in Vaduz, sondern anderswo getroffen werden. Die Diskussion in dieser Sache muss offen geführt werden, um die Souveränität des Landes langfristig zu sichern.