2. Säule: Gleichbehandlung aller Kassen

Die betriebliche Pensionskasse ist die zweite Säule in der Altersvorsorge. Die zweite Säule wird von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Eine Unterstützung mit öffentlichen Geldern ist im Gesetz nicht vorgesehen. 

Im letzten Jahrzehnt waren die Zinserträge im Allgemeinen schlechter als für die Rentenberechnung angenommen wurde. Mit diesem Problem waren praktisch alle 

Pensionskassen in Liechtenstein und der Schweiz konfrontiert. Es fehlen einkalkulierte Zinserträge für die Auszahlung der Renten. Nun will die Regierung der Landtag hat dem zugestimmt bei der staatlichen Pensionskasse die Mindererträge mit öffentlichen Geldern ausgleichen; bei den anderen privaten Pensionskassen nicht. 

DAS TIEFZINSUMFELD BETRAF ALLE PENSIONSKASSEN 

Alle Pensionskassen waren mit dem Tief

zinsumfeld konfrontiert. Warum sollen jetzt nur bei einer Pensionskasse, nämlich der staatlichen Pensionskasse, diese fehlenden Erträge ausfinanziert werden? Das ist schlicht und einfach nicht nachvollziehbar und eine Ungleichbehandlung. 

DER GLEICHHEITSGRUNDSATZ 

Die geltende Verfassung von 1921 statuiert den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 31 Abs. 1 Satz 1 LV: «Alle Landesangehörigen sind vor dem Gesetze gleich». 

Gemäss Rechtsprechung des StGH ist das Willkürverbot bei der Rechtsetzung dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten. 

Wenn Sie auch der Meinung sind, dass in unserem Land Gerechtigkeit ein demokratisches Wertefundament darstellt, dann ist der Beschluss des Landtages auch für sie fragwürdig. Entweder werden die Verluste durch tiefe Zinserträge bei allen Pensionskassen ausgeglichen oder bei keiner Pensionskasse. Auch die Arbeitnehmer beim Staat haben einen Gerechtigkeitssinn. Sie wollen nicht durch ungerechte Beschlüsse gegenüber den anderen Arbeitnehmern bevorteilt werden. Sie wollen endlich eine Pensionskasse, die funktioniert. So, wie die anderen Pensionskassen in Liechtenstein. 

DAS CHF 100 MILLIONEN DARLEHEN 

Mit der Volksabstimmung am 15. Juni 2014 gewährten die Stimmbürger der betrieblichen Pensionskasse ein unbefristetes und zinsloses Darlehen von CHF 100 Millionen. Mit diesem Geld konnte und kann die staatliche Pensionskasse arbeiten, als ob es ihr eigenes wäre. Abgestimmt wurde auch über den Rückzahlungsmodus. Überschreitet der Deckungsgrad der staatlichen Pensionskasse während zwei aufeinander folgenden Jahren 105 Prozent muss das Darlehen jeweils in Tranchen von je CHF 25 Millionen zurückbezahlt werden. Die staatliche Pensionskasse startete im Jahr 2014 mit einem Deckungsgrad von 90 Prozent Im Dezember 2021 lag der Deckungsgrad bei 103.6 Prozent und ist derzeit bei 99.5 Prozent Der Deckungsgrad kam also in die Nähe, wo die erste Tranche mit CHF 25 Millionen hätte zurückbezahlt werden müssen. Die Regierung will dies offensichtlich verhindern. Der Landtag folgte mehrheitlich der Regierung und beschloss: «Die zinslosen Darlehen nach bisherigem Recht werden per 1. Januar 2025 in Eigenkapital der Vorsorgeeinrichtung umgewandelt.» Damit beschloss die Mehrheit der Abgeordneten den Volksentscheid von 2014 aufzuheben. Zudem konnte sich der Landtag 

nicht durchringen, den Beschluss dem Stimmvolk vorzulegen. Das geht meines Erachtens nicht. Was das Stimmvolk beschlossen hat, soll nur das Volk wieder aufheben können. Konkret heisst die Frage, ob das 100 Millionendarlehen abgeschrieben werden soll oder nicht. 

DIE SANIERUNG VON 2014 

Im Jahr 2014 wurde die staatliche Pensionskasse mit gut CHF 300 Millionen unterstützt. Von diesen CHF 300 Millionen wurden CHF 100 Millionen als Darlehen gegeben, welches die Pensionskasse, sobald sie dieses Darlehen nicht mehr braucht, in Tranchen zurückzahlen sollte. Die Staatsangestellten, von denen vermutlich die meisten im Jahr 2014 der Darlehensvariante zugestimmt haben, erleiden keine Verluste. Das Darlehen muss erst dann zurückbezahlt werden, wenn der Deckungsgrad hoch ist und die Renten sicher sind. 

OFFEN FÜR NEUERUNGEN 

Der Regierungschef hat x-mal wiederholt, dass die Pensionskasse nicht sanierungsbedürftig ist. Das bedeutet, es kann in Ruhe nach einer besseren Lösung gesucht werden. Also nicht voreilig 

ein Symptom bekämpfen, sondern die Ursache aufarbeiten. Die vom Landtag beschlossene «variable Rente» und das Verschieben von Altlasten in eine geschlossene Kasse kann sinnvoll sein, nicht nur bei der staatlichen Pensionskasse. Auch bei nichtstaatlichen Pensionskassen gibt es Dinge, die bei der nächsten Revision verbessert werden können. 

SOLL DAS REFERENDUM GEGEN DIESEN LANDTAGSBESCHLUSS ERGRIFFEN WERDEN? 

Nach meiner Auffassung ist die Beschlussfassung des Landtages dem Volk vorzulegen. Alle Interessierten sind eingeladen, am 18. September 2024 über ein weiteres Vorgehen zu diskutieren. Je nach Verlauf der Diskussion, könnte ein Referendumskomitee auf die Beine gestellt werden. Eingeladen sind alle Interessierten, auch Versicherte bei der SPL. Der Treffpunkt ist am 18. September 2024 um 19:00 Uhr vor dem Landtagsgebäude. Ziel ist nicht ein Rundumschlag, sondern für alle Beteiligten eine gute Lösung zu finden, in der Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung keinen Platz haben. Rückfragen bitte an die folgende E-Mail richten: herbert.elkuch@landtag.li 

DER DECKUNGSGRAD LIEGT NAHE BEI 100%
Geschätzte Deckungsgradentwicklung

Kommentare

Michael Sochin, Renkwiler 35, 9492 Eschen sagt:

Hoi Herbert
Ich hatte heute eine interessante Diskussion. Auf Grund deinen Informationen sollen die Staatsangestellten eine wesentlich höhere Rente erhalten als andere Liechtensteiner. Er werde deshalb die Abstimmung in deinem Sinne befürworten.
Sag mir nicht noch einmal, dass du nicht den Neid geschürt hast.

Freundliche Grüsse
Michael, dein ehemaliger Werkbankkollege

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