Beim Kindergarten sparen?

Der Spardruck trifft nun auch die Kindergärtner in Triesen. Im kommenden Schuljahr 14/15 werden in Triesen voraussichtlich 94 Kinder den Kindergarten besuchen. Die Grösse der Klasse regelt die Schulorganisationsverordnung, die im Jahr 2012 von der ehemaligen Regierung dahingehend abgeändert wurde, dass neu Kindergärten mindestens 10 und maximal 20 Kinder aufnehmen können. Vor dieser Änderung sind Durchschnittszahlen angewandt worden, neu sind die fixierten oberen und unteren Richtzahlen massgeblich. Ziel der Regierung war es mit grösseren Klassen rund CHF 2 Mio. pro Jahr zu sparen. Durch diese neue Regelung wird aber auch der Spielraum, den das Schulamt ausserhalb diesen fixen Richtzahlen hat, geringer. In der Praxis müssen deshalb die Kindergartenklassen immer bis auf 20 aufgefüllt werden. So kann z.B. eine Gemeinde mit 42 Kindern drei Kindergartenklassen mit je 14 Kindern führen. Gemeinden mit einer relativ grossen Anzahl Kinder können mit dieser Verordnung keine Kleinklassen mehr führen. Diese Vorschrift bringt mit sich, dass sich die Durchschnittsbelegungszahl grösserer Gemeinden an 20 annähert. Das Beispiel in Triesen zeigt dies anschaulich: Die Schwellenzahl liegt bei 101 Kindern damit die bisher bestehenden 6 Kindergärten zulässig sind. Das ergibt im Durchschnitt 16.83 Kinder. Mit den voraussichtlichen 94 Kindern bei 5 Kindergartenklassen sind durchschnittlich 18.8 Kinder in einer Kindergartenklasse.

Ich bin der Meinung, dass das Schulamt hier mehr Flexibilität benötigt, um einerseits der durchschnittlichen Klassengrösse und andererseits den individuellen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. In der vorgängigen Regelung konnten Kinder mit Defiziten in Kleinklassen untergebracht werden, dies lässt die heutige Verordnung kaum mehr zu. Vor dem Hintergrund, dass die optimale Durchschnittszahl 16 Kinder pro Kindergarten beträgt, frage ich mich, ob wir Politiker hier wirklich am richtigen Ort sparen.

Die Kosten zu Führung eines Kindergarten teilen sich Land und Gemeinde, wobei die Gemeinde den wesentlichen Teil übernimmt, nämlich die Infrastruktur und Unterhaltskosten sowie auch die Hälfte der Personalkosten, das Land trägt die andere Hälfte der Personalkosten. Für eine Kindergartenklasse sind dies ca. CHF 45’000, die das Land durch Schliessung einer Kindergartenklasse einspart. Für das Land ist das kein wesentlicher Sparanteil: im Hinblick auf den Spardruck vielleicht erklärbar, aber vor dem Hintergrund, dass anderswo das Geld sehr leichtfertig ausgegeben wird, nicht verständlich. Ich bin der Meinung, auch wir Politiker müssen unseren Blick über die Schulorganisationsverordnung hinaus wenden und sehen, dass dieses Geld vielleicht auch anderswo zu sparen wäre. Es ist schon beklemmend, wenn die Kindergärtner den Spardruck zuerst spüren müssen.

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