Die Gewerbe und Wirtschaftskammer vertritt die Industrie mehr als die Gewerbetreibenden

Die Gewerbe- und Wirtschaftskammer (GWK) hat eine Initiative zum Familienzulagengesetz lanciert, die eigentlich – wenn sie durchgeht –die Industrie bevorteilen wird. Die Initiative ist nicht durchdacht. Stören auch: die GWK spricht von Krankentaggeld, als ob eine Schwangerschaft eine Krankheit wäre.

Mutterschaftsgeld
Zu diesem Anliegen nahm ich bereits Im Oktober 2014 anlässlich der Krankenkassenrevision Stellung. Die Leistungen für Mutterschaftstaggeld seitens der Taggeldversicherung soll von der FAK übernommen werden, um eine Prämienerhöhung in Kleinbetrieben, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft stehen, zu eliminieren.

Die Taggeldversicherung stellt die von ihr ausbezahlten Schwangerschafts-Taggelder direkt der FAK in Rechnung. Dadurch wäre das Betriebs-Kollektiv durch Taggelder für Schwangerschaft nicht mehr belastet, sondern lediglich zu einem Durchlaufposten geworden. Eine Schwangerschaft hätte zukünftig keine Auswirkung auf die Taggeldprämie mehr gehabt. Die Handhabung und Abwicklung wäre für die Arbeitgeber genau gleich wie bisher geblieben. Die Taggeld-Wartefristen wären nicht tangiert.

Nicht durchdacht
Die GWK verfolgt einen anderen, komplizierten und doppelspurigen Weg. Die Arbeitgeber sollen die Taggelder – max. 80% von 5 Monatszahlungen – von der FAK, nicht von der Taggeldversicherung erhalten. Wie dies konkret ablaufen soll, ist in der Begründung nicht erwähnt. Wer stellt den Antrag an die FAK: Der Arbeitgeber, der Arzt oder die Krankenkasse? Der Arbeitgeber kann aufgrund des Arztzeugnisses den Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht feststellen. Neue Abläufe, auch fehlgeleitete entstehen, weil eine allfällige Arbeitsunfähigkeit an die Taggeldversicherung anstatt an die FAK rapportiert wird. Zusätzliche Administrationsarbeiten entstehen beim Arbeitgeber und bei der FAK. Die Krankenkasse hat die Unterlagen betreffend Lohn, Stellenprozente und behandelten Arztes. Die FAK hingegen nicht. Die FAK und Taggeldversicherung bräuchten eine Koordinationsstelle, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Für die FAK wäre es einfacher, eine Rechnung von der Taggeldversicherung zu begleichen, anstatt die vielen eingereichten Unterlagen einzeln zu prüfen, eine neue Versicherten-Kartei anzulegen die bei der Taggeldversicherung bereits besteht, und schliesslich das Taggeld auf mehrere Konten zu überweisen.

Wartefrist
Der Arbeitgeber kann mit der Taggeldversicherung vereinbaren, dass die Versicherung erst bei einer länger andauernden Krankheit Taggelder ausbezahlt. Während der Wartefrist übernimmt der Arbeitgeber das Taggeld. Bei langen Wartefristen sind die Prämien günstiger. Die gesparten Prämien erlauben es im Durchschnitt die Taggelder innerhalb der Wartefrist zu bezahlen. Kleinere Betriebe haben zur Risikominimierung meist kürzere Wartefristen als grosse. Bei kleinen Betrieben ist die Wartefrist eher bei 14 Tagen, bei grossen bis zu 180 Tagen.

Mit dem Vorschlag der Gewerbekammer profitieren die grossen Betriebe mit durchwegs höheren Wartefristen deutlich mehr als Kleinbetriebe, weil die FAK auch in der Wartefrist das Taggeld ausbezahlen soll. Vor allem Grossbetriebe erhalten zusätzliche Taggelder von der FAK, die sie bis heute aus den eingesparten Taggeldprämien finanzierten.

Die Kita-Initiative
Der zweite Teil der GWK-Initiative ist die Kita-Förderung. Mit Art. 54b wird eine Subvention aller bewilligten Kitas, auch Betriebskitas, beschlossen. Betriebskitas sind meist bei der Industrie angesiedelt und nicht im Gewerbe.

Die Gewerbe- und Wirtschaftskammer fordert eine einseitige Förderung der Kitas. Nicht nur Familien, die eine Fremdbetreuung, sondern auch die Familien die eine Selbstbetreuung wählen, tragen zum Wohlergehen des Staates, der Wirtschaft und den Erhalt der Sozialsysteme bei. Gemäss GWK-Initiative sollen Gelder aus der FAK nach dem Giesskannenprinzip ausgeschüttet werden. Die Subventionsleistung ist nicht an das Einkommen, das Vermögen oder den spezifischen Bedarf geknüpft. Das ist nicht akzeptabel. Unterstützungen jeder Art sollten vielmehr gezielt diejenigen erhalten, die es nötig haben und einer Arbeit nachgehen müssen. Oder z.B. Mütter, welche die Selbstbetreuung infolge Krankheit, Unfall oder anderen Umständen vorübergehend nicht mehr wahrnehmen können.

Neu würden mit Geld aus der Familienausgleichskasse auch die Kinder aus dem Ausland unterstützt, wenn ein Elternteil in Liechtenstein arbeitet. Ein Kind in Liechtenstein, dessen alleinstehende Mutter in der Schweiz arbeitet und in Liechtenstein wohnt, wäre aber nicht bezugsberechtigt.

Eigenverantwortung wird nicht belohnt, während ein Anreizsystem für subventionierte Kita-Plätze geschaffen wird. Mit diesem Vorschlag sind alle abgestraft, die eigenverantwortlich die Betreuung ihrer Kinder selbst in die Hand nehmen und nicht dem Staat aufbürden. Dieser Vorschlag verändert die Erwartungen an die Wirtschaft und den Staat: Wirtschaft und Staat sollen Eltern von ihrer Erziehungsaufgabe entlasten und von der Gesellschaft finanziertes Personal an ihrer Stelle aufbieten.

Es braucht Kitas, das ist unbestritten. Eine Subventionierung darf aber keinesfalls einseitig zu Gunsten der Kitas und schon gar nicht mit der Giesskanne erfolgen. Sämtliche Familienmodelle sind als gleichwertig anzusehen.

Kommentare

Dieser Artikel hat noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert