(eGD) Gesetzesinitiative: Unterschriften- sammlung läuft noch bis 17. Oktober 2023
Im April haben die beiden Initianten Gabriele Haas, Gamprin, und Horst Erne, Triesen, eine Gesetzesinitiative zur Abänderung des elektronischen Gesundheitsdossier ergriffen, um eine automatische Nutzung der persönlichen Gesundheitsdaten und der höchstpersönlichen genetischen Informationen nur dann zu erlauben, wenn die entsprechende Person ausdrücklich ihre Zustimmung gibt. Angesichts der Bedeutung von genetischen Daten und Gesundheitsdaten ist dieses Anliegen mehr als verständlich.
DATENSCHUTZ AUSGEHEBELT
Es ist sehr befremdlich, dass mit dem eGD-Gesetz der ansonsten hoch gepriesene Datenschutz durch die Regierung einfach ausgehebelt wurde, indem sie sich auf ein überwiegend öffentliches Interesse berief. Eine Abwägung, ob das behauptete öffentliche Interesse an der Verarbeitung von Gesundheits- und genetischen Daten das Grundrecht eines jeden Bürgers auf Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Integrität überwiegt, erfolgte nicht einmal ansatzweise.
GEGEN EINE AUTOMATISCHE NUTZUNG PERSÖNLICHER DATEN
Es ist grundlegend wichtig, dass für die Erfassung, Speicherung und Verwendung von persönlichen Daten eine aktive Zustim- mung der betroffenen Personen eingeholt werden muss. Nur so ist gewährleistet, dass sich eine Person bewusst unter Abwägung der Vor- und Nachteile entscheiden konnte. Eine Opt-out Variante wird diesem Qualitätsmerkmal nicht gerecht und birgt die Gefahr, dass Personen auf Grund mangelnder Information unwissentlich mit einem eGD zwangsbeglückt werden.
KEINE STAATLICHE BEVORMUNDUNG
Die automatische Einführung auf Basis einer Widerspruchslösung ist ein weiterer Mosaikstein in der seit einigen Jahren feststellbaren Zunahme der Bevormundung des Bürgers. PV-Pflicht und schärferes Baugesetz lassen grüssen. Wenn ein Produkt, vorliegend das eGD, überzeugt und gut ist, dann wird sich eine grosse Anzahl von Personen dafür entscheiden. Wenn hingegen zu viele offene Fragen oder Nachteile ersichtlich sind, kaum eine öffentliche Debatte stattfindet und das Vertrauen nicht gewonnen werden kann, wird sich eine solche Lösung berechtigterweise nicht durchsetzen können.
UNTERSCHRIFTENBÖGEN BITTE BIS SPÄTESTENS 17. OKTOBER 2023 RETOURNIEREN
Wer den allen Haushalten zugestellten, portofrei retournier- baren Unterschriftenbogen nicht erhalten oder versehentlich weggeworfen haben sollte, kann einen solchen beim Initianten Horst Erne, Landstrasse 92, Triesen, beziehen.
Alternativ kann der Unterschriftenbogen von den Webseiten www.dpl.li oder www.mim-partei.li heruntergeladen werden.
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