Fehlender Generationenausgleich?
Im Rahmen der Behandlung der Volksinitiative zur Franchise-Befreiung für AHV-Rentner wurde von Landtagsabgeordneten ein fehlender Generationenausgleich bemängelt. Dem ist aber bei der Krankenkasse überhaupt nicht so. Bei der jüngsten Generation, für Kinder bis zum 16. Altersjahr, müssen Eltern weder Krankenkassenprämien noch Kostenbeiträge oder eine Franchise bezahlen, alle diese Kosten werden vom Staatsbeitrag von aktuell 33 Millionen Franken über Steuermittel und den anderen Versicherungsnehmern per Gesetz übernommen. Jugendliche bis und mit dem 20. Altersjahr bezahlen eine auf die Hälfte reduzierte Prämie und sind ebenso von Franchise und Kostenbeteiligung ausgenommen. Auf Seiten der älteren Generation, den AHV-Rentnern, besteht gegenüber den übrigen Versicherten einzig eine reduzierte Kostenbeteiligung bis zu einem gedeckelten Betrag abhängig vom gewählten Selbstbehalt. Mitnichten mangelt es also bei dieser Initiative zur Franchise Befreiung für Liechtensteiner AHV-Rentner an einem Generationenausgleich, heute schon profitiert die junge Generation mit weitem Abstand mehr als die ältere von Staatsbeiträgen.
Entlastung von steigenden Lebenshaltungskosten
Mit Annahme der Initiative zur Befreiung der Krankenkassen-Franchise von 500 Franken für AHV-Rentner würde dieses Verhältnis nun in Richtung der älteren Generation, die schon seit elf Jahren vergeblich auf Entlastung ihrer ständig steigenden Lebenshaltungskosten wartet, etwas ausgeglichen. Diese Generation will nicht weiter auf «gesamtheitliche Lösungen» und ähnliche Schlagwortabsichten von der Mehrheit der hohen Damen und Herren Landtagsabgeordneten warten, für
die die Krankenkassenkosten der AHV-Rentner eher eine lästige Nebensache zu sein scheint.
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