Flüchtlingswesen: S-Status — vorübergehende Schutzgewährung

Die Regierung hat am 15. März 2022 die Verordnung über die vorübergehende Schutzgewährung für bestimmte Personengruppen aus der Ukraine beschlossen. Die vorübergehende Schutzgewährung ist ein rückkehrorientierter Aufenthaltsstatus. Mittlerweile ist «vorübergehend» jedoch auf über zweieinhalb Jahre verlängert worden.

Dies bedeutet noch mehr Einwanderung in unser Sozialsystem. Nicht nur die finanziellen Folgen sind für unser Land enorm, sie stehen auch in Konkurrenz zu Personen, die regulär nach Liechtenstein kommen und vom ersten Tag an ihren Lebensunterhalt selbst verdienen müssen. Zunehmend auch in Kritik ist, dass Ukraine-Flüchtlinge das Privileg haben, zu bleiben, abzureisen oder einzureisen, wie es ihnen gefällt, solange ihr Lebensmittelpunkt in Liechtenstein

ist. Sie dürfen in die Ukraine reisen und behalten dennoch den Flüchtlingsstatus. In Teilen der Bevölkerung wächst der Unmut, dass Einheimische möglicherweise weniger Sozialleistungen erhalten oder schlechter behandelt werden als Flüchtlinge.

RÜCKKEHRORIENTIERTER AUFENTHALT UMSETZEN

Derzeit halten sich 643 Flüchtlinge aus der Ukraine bei uns auf. Das sind rund 200 Personen mehr als letztes Jahr im Mai. Die geographische Gültigkeit des Status S innerhalb der Ukraine sollte geprüft und angepasst werden. Der Status S sollte auf Menschen aus dem Osten und dem Süden der Ukraine sowie der Krim beschränkt werden. Dort wo eine Rückkehr in das vom russischen Angriffskrieg mehr oder weniger verschonte Gebiet im Westen der Ukraine möglich ist, müsste der gewährte rückkehrorientierte Aufenthalt in Liechtenstein beendet werden. In ihrem Heimatland könnten diese Personen vermutlich mehr zur ukrainischen Volkswirtschaft beitragen als dies von Liechtenstein aus möglich ist.

FLÜCHTLINGSSTRÖME UMLEITEN

Auch in diesem Jahr sind zahlreiche Asylgesuche gestellt worden. Im Gegensatz zu ukrainischen Flüchtlingen bekennen sich Flüchtlinge aus anderen Ländern oft nicht zum Christentum und sind in einer ganz anderen Kultur wie der unsrigen aufgewachsen. Manche Frauen haben Angst diesen Flüchtlingen zu begegnen. Aus der Schweiz gibt es Berichte, dass Flüchtlinge aus Algerien, Marokko und Tunesien eine höhere Kriminalitätsrate haben. Einem grossen Teil der Asylgesuche von solchen Asylsuchenden wird nicht stattgegeben, weil sie Wirtschaftsflüchtlinge sind. Deren Ausschaffung nach abgelehntem Asylgesuch ist kompliziert, teuer und – weil andauernd Neue kommen – ein Fass ohne Boden. Das Flüchtlingswesen kostet den Staat mittlerweile jährlich finanzielle Mittel im zweistelligen Millionenbereich und bindet auch Personal. Verschiedene Staaten in Europa planen oder haben bereits mit restriktiven Massnahmen begonnen,

um den Zuzug von Flüchtlingen abzublocken. Dies könnte dazu führen, dass die Flüchtlingsströme sich in Länder wie Liechtenstein mit weniger restriktiven Massnahmen verlagern. Statt einen Wohnblockgigant für 100 Flüchtlinge im Unterland zu bauen, sollte der Zuzug erschwert werden und nicht noch mehr Anreize geschaffen werden. Die Flüchtlingsströme sollten in sichere Länder gelenkt werden, dorthin, wo Ihre Religion und ihre Kultur beheimatet ist. Beispielsweise sehen die Briten in Ruanda ein neues Zuhause für Flüchtlinge.

SCHUTZGEWÄHRUNG NUR FÜR ECHTE FLÜCHTLINGE

Menschen die ihr Heimatland verlassen, weil sie politisch verfolgt werden, muss selbstverständlich ein Schutz gewährt werden. Dagegen gelten Umwelt-, Klima- und Wirtschaftsflüchtlinge im völkerrechtlichen Sinn nicht als Flüchtlinge. Arbeitslosigkeit, Korruption, ungenügende medizinische Versorgung, Nachteile aus allgemeinen Auswirkungen von Unruhen oder kriegerischen Ereignissen auf die unbeteiligte Zivilbevölkerung oder die allgemeinen Konsequenzen von wirtschaftlichen oder sozialen Lebensbedingungen, welche sich aus der Situation eines Landes ergeben und mehr oder weniger jede Person in gleichem Masse betreffen, sind keine Flüchtlinge. Diese Personen müssen, bevor sie hierher kommen, regulär ein Aufenthaltsgesuch stellen, ansonsten diese wegen illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt unverzüglich des Landes zu verweisen und notfalls ausgeschafft werden müssten. Einer unkontrollierten Zuwanderung, welche unser Sozialsystem belastet, unsere Wirtschaftsleistung schwächt, die kulturelle Eigenheit Liechtensteins gefährdet, muss mit allen verfassungsmässig möglichen Mitteln entgegengetreten werden.

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