Gewerbler müssen für unnötigen Review bluten
Für ein typisch liechtensteinisches gewerbliches Kleinunternehmen betragen die jährlichen Kosten für die Revision/Review der Jahresrechnung zwischen CHF 800 bis CHF 1’500. Somit geben die Klein- und Kleinstbetriebe jährlich ca. CHF 10 Mio. für die Prüfung der Buchhaltung aus. Diese Zahlen sind dem Bericht und Antrag Nr. 51/2015 zu entnehmen.
Von der Regierung nicht genutzter Handlungsspielraum
Die Reviewpflicht für Klein- und Kleinstbetriebe ist weder in der Schweiz noch im EWR vorgeschrieben. Im Unterschied zu Liechtenstein hat die Schweiz die Revisionspflicht bereits im Jahr 2008 für Kleinunternehmen abgeschafft. Dem Klein- und Kleinstgewerbe, das oft noch unter dem Konkurrenzdruck des benachbarten Vorarlberg leidet, werden durch das Land Liechtenstein somit immer noch unnötige Revisionskosten aufgebrummt.
Allzu gerne prahlt unsere Regierung, dass sie jeden Handlungsspielraum, den der EWR bietet, nutze. Dass dies eine leere Floskel ist, sieht man an der bis jetzt aufrecht erhaltenen Review-Pflicht.
Regierung: Kleingewerbe soll Treuhandsektor stützen
Unglaublich, aber wahr. Nachfolgend einige Zitate aus dem Bericht und Antrag Nr. 51/2015 der Regierung an den Landtag:
«3.1 Betroffene Gesellschaften und wirtschaftliche Folgen
Bei den lokal tätigen Revisionsdienstleistern ist der Umsatzanteil der Reviews zum grossen Teil substantiell (ca. 60% bis 70% des Umsatzes). Die Revisionstätigkeit für kleinere Strukturen ist die Haupttätigkeit der Revisionsgesellschaften in Liechtenstein.
In Diskussionen mit verschiedenen Treuhand- und Revisionsgesellschaften sowie in den Stellungnahmen der Steuerverwaltung und der Wirtschaftsprüfervereinigung wird das Argument des Systemschutzes und damit der Beibehaltung der aktuellen Revisions- /Reviewpflichten stark verteidigt.
Bei kleineren Treuhandgesellschaften mit einem angestammten Geschäft im Bereich Buchhaltung und Revisionen kann der Reviewbereich bis ca. 30% des Umsatzes erbringen. Angesichts des rückläufigen Treuhandgeschäfts ist dieser Teil deshalb besonders wichtig für die Auslastung des Personals. Ein Wegfall der Reviews würde zu Personalabbau führen. Aus Sicht des liechtensteinischen Gewerbebetriebes mag es nicht überzeugend sein, dass sie unabhängig von ihrer Grösse bzw. Kleinheit einer generellen Revisions- bzw. Reviewplicht unterliegen, wo doch das EWR-Recht eine solche Befreiung erlauben würde…
3.4 Deregulierung versus Systemschutz
…Das durchaus berechtigte Anliegen zur Entlastung von gewerblichen KMU in Liechtenstein kann nicht ohne Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Treuhandsektor betrachtet werden. …
3.7 Zusammenfassung und Fazit
… Die Revisionsgesellschaften müssten zudem erhebliche Umsatzeinbussen in Kauf nehmen und ein spürbarer Personalabbau wäre die Folge. Das gilt auch für Treuhandgesellschaften mit starkem Fokus auf die Reviewtätigkeit. …»
Abschaffung der Review-Pflicht bleibt ein Ziel der Unabhängigen
Die Abschaffung der Review-Pflicht war und ist immer noch ein Anliegen der du-Fraktion. Im Oktober 2014 reichten wir eine Motion ein mit dem Ziel, das Kleingewerbe zu entlasten und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Am heftigen Widerstand der Regierung und der Regierungsparteien ist das Anliegen jedoch gescheitert.
Wir geben nicht auf und werden auch in der neuen Legislatur für das Gewerbe kämpfen und die Abschaffung der Review-Plicht erneut einfordern. Es geht ja nicht nur um die Unternehmer/innen selbst, sondern auch um die Mitarbeiter/innen und die Kunden der Klein- und Kleinstfirmen.
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