Parlamentarische Arbeit
Die Parlamentarische Arbeit hat sich in den vergangenen 100 Jahren sehr stark verändert. Das Parlament ist zwar auf dem Papier noch immer der Gesetzgeber, in Wirklichkeit ist das aber nur noch teilweise der Fall. Die Gesetzgebung hat sich durch die verbindlichen Vorgaben und durch die grosse Abhängigkeit vom europäischen Wirtschaftsraum sehr stark gewandelt.
Viele EU-Richtlinien und direkt umsetzbare Verordnungen müssen meist alternativlos in unser Rechtssystem übernommen werden, dabei hat das nationale Parlament kaum noch Einfluss und Spielraum. Allein der Umfang dieser Umsetzungen ist für unser kleines Parlament eine enorme Herausforderung. Das Studium und die Bewertung dieser Vorlagen sind kaum in genügender Sorgsamkeit zu bewältigen. Allein schon aus diesem Grund hat die Regierung viele gesetzgeberische Aufgaben weitgehend übernommen.
Änderungsanträge werden nicht gern gesehen
Dem Landtag bleibt oft nur noch, die Plausibilität zu prüfen und die Gesetze im Vertrauen auf die Regierung zu verabschieden. Änderungsanträge oder Initiativen aus dem Landtag werden von der Regierung nicht gern gesehen. Misstrauen und Gegenwehr seitens der Regierung schwächen das Parlament weiter. Die Entwicklung der Gesetze liegt damit grossmehrheitlich in der Hand der Regierung
und, wie schon erwähnt, beim EU-Parlament und so immer weniger beim Landtag. Auch deshalb ist eine Direktwahl der Regierung durch das Volk angebracht.
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