Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL)
Ausfinanzierung der bestehenden Renten im Beitragsprimat mit CHF 46.6 Mio. nicht gerechtfertigt
RÜCKBLICK
Das Beitragsprimat wurde bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) im Jahr 2014 mit einer Volksabstimmung eingeführt. Seit damals hat die SPL genau dasselbe Versicherungssystem, das beispielsweise beim Sozialfonds und weiteren betrieblichen Pensionskassen bereits seit rund 40 Jahren gilt.
WIE BERECHNET SICH DIE RENTE AUS DER ZWEITEN SÄULE?
Beim Eintritt in die Pension wird das im Erwerbsleben angesparte Kapital des Versicherten und die während der restlichen Lebenszeit noch zu erwartenden Vermögenserträge zusammengerechnet und aus dieser Summe die lebenslange Rente festgelegt. Die zu erwartenden Vermögenserträge während der Bezugszeit werden für die Berechnung der Renten nicht mit einem aktuell realen Zinssatz, sondern durch einen Blick in die Glaskugel mit einem sogenannten «technischen Zinssatz» berechnet. Wenn dann die realen Vermögenserträge über eine längere Zeit tiefer ausfallen als für die Rentenberechnung angenommen, fehlt natürlich Geld in der Kasse.
AUSWIRKUNGEN DER TIEFZINSPHASE DER LETZTEN JAHRE
Wegen der langanhaltend tiefen Vermögenserträge mussten in den letzten Jahren praktisch alle Pensionskassen mit weniger Vermögenserträgen auskommen als wie für die Rentenberechnung eingesetzt wurde. Die Glaskugel hatte zu hohe Vermögenserträge angezeigt, die real nicht erreicht werden konnten. Fehlende Vermögenserträge, die in die versprochenen Renten eingerechnet sind und deshalb für die Auszahlung der Rente notwendig sind, werden von den Zinserträgen der Aktivversicherten abgeschöpft. Das ist die gesetzliche Realität.
Der Sozialfonds, wie andere Kassen auch, glich die Mindererträge bei den Rentnervermögen mit eigenen Mitteln aus. Hingegen die SPL möchte Geld vom Steuerzahler, um die fehlenden Erträge aus den Vermögen der Rentner im Beitragsprimat, auszugleichen.
46.6 Millionen Franken soll die Allgemeinheit hierfür aufbringen. Es stellt sich daher die Frage, ob die Zinserträge aus den Sparkapitalien der aktiv Versicherten tatsächlich nicht ausreichten, um die Verluste auszugleichen.
VON WELCHEN PARAMETERN HÄNGT DIE DIE VERZINSUNG DER ALTERSGUTHABEN AB?
Die Verzinsung der Altersguthaben der noch im Erwerb stehenden Versicherten hängt vom Deckungsgrad der jeweiligen Pensionskasse und der erzielten Rendite ab. Die Verzinsung der Sparkapitalien von den Aktivversicherten wird jährlich von der Pensionskasse neu festgelegt. Ist der Deckungsgrad und die Rendite tief, wird von den zahlenden Versicherten zu den Leistungsbeziehenden umverteilt. Dabei kann die Verzinsung der Sparguthaben gemäss Gesetz bis auf null Prozent gesenkt werden. Dies war an der Landtagsitzung am 23. Mai 2013 bei der Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates bekannt und Bestandteil der Volksabstimmung. Eine Umverteilung von Jung zu Alt bei Unterdeckung ist durch das derzeitige Gesetz vorgesehen und normal. Die zukünftigen Renten für die noch im Erwerb stehenden Versicherten werden mit der Umverteilung reduziert. Dies trifft auf alle Pensionskassen zu. Warum soll dieser Mechanismus nicht auch für die staatliche Pensionskasse gelten?
VERZINSUNG DER STAATLICHEN PENSIONSKASSE IM VERGLEICH
Die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten bei der staatlichen Pensionskasse müsste also wegen des tiefen Deckungsgrades eher tief sein. Dies ist jedoch nicht der Fall gewesen. Zum Teil wurden sehr hohe Zinserträge den Aktivversicherten gutgeschrieben. Jetzt fehlt Geld.
Im Jahr 2021 beispielsweise erhielten die Aktivversicherten der staatlichen Pensionskasse 5% Zins, Versicherte bei der Pensionskasse der Landesbank 3%, bei der Pensionskasse Graubünden 2%, bei der Pensionskasse Perspektiva 1.5% und bei Swisscanto 1%.
VERZINSUNG DER ALTERSGUTHABEN ZWISCHEN 2018 UND 2022
Ein weiterer Vergleich, im Durchschnitt von 5 Jahren, konkret in den Jahren 2018 bis 2022 verzinste die SPL die Sparguthaben mit 2.50%. Von 65 schweizerischen Pensionskassen verzinsten 47 Kassen die Altersguthaben jedoch mit weniger als 2.50%. Die Pensionskasse der Landesbank verzinste mit 1.7%, die Pensionskasse Graubünden 1.45%.
VERGLEICH MIT SCHWEIZERISCHEN PENSIONSKASSEN MIT UNTERDECKUNG
Zum Schluss noch ein Vergleich mit 11 schweizerischen Pensionskassen, die im Jahr 2022 einen Deckungsgrad von unter 100% auswiesen, also vergleichbar mit der SPL sind. Bei diesen 11 Pensionskassen, mit insgesamt rund 300’000 Versicherten, betrug die Verzinsung der Sparguthaben im 5-Jahresdurchschnitt von 2018 bis 2022 1.62%.
SPL VERZINSTE HÖHER ALS DER DURCHSCHNITT
Dagegen verzinste die SPL die Sparguthaben im gleichen Zeitabschnitt mit durchschnittlich 2.5%. Die SPL verzinste die Sparguthaben somit um 0.83% höher als vergleichbare Pensionskassen mit Unterdeckung. 0.83 % von 600 Millionen Sparguthaben entspricht jährlich einem Ertrag von rund 5 Mio. Franken. Hätte die SPL also einen für ihre Situation mit Unterdeckung adäquaten Zinssatz angewendet, wäre heute keine Ausfinanzierung nötig, d.h. wenn von 2014 bis 2024 pro Jahr CHF 5 Mio. weniger Zins gutgeschrieben worden wäre (10 Jahre mal 5 Mio. ergibt 50 Mio.).
ALLGEMEINHEIT SOLL FÜR DIE ZU HOHE VERZINSUNG DER SPARGUTHABEN AUFKOMMEN
Stattdessen soll die Allgemeinheit 46.6 Millionen Franken für die staatliche Pensionskasse aufbringen. Das geht gar nicht, das ist eine Ungleichbehandlung der Bürger. Den Versicherten von 1700 Betrieben allein nur beim Sozialfonds wird der Verlust infolge fallender Zinserträge auch nicht von der Allgemeinheit finanziert. In der staatlichen Pensionskasse sind Versicherte aus nur 23 Betrieben versichert.
AUSFINANZIERUNG WÄRE KRASSE UNGLEICHBEHANDLUNG DER VERSICHERTEN
Wenn Verluste durch tiefe Vermögenserträge bei der staatlichen Pensionskasse von der Allgemeinheit ausgeglichen werden, dann müssen auch die Versicherten in den anderen Pensionskassen gleich behandelt werden. Alles andere wäre ungerecht. Es kann nicht sein, dass den einen die Pension aufgebessert wird, weil sie in einer staatlichen Pensionskasse versichert sind, den anderen nicht. Kommt hinzu, dass in absoluten Franken ausgedrückt, die Versicherten der staatlichen Pensionskassen meist wesentlich höhere Renten erhalten als Versicherte in Privatbetrieben. Dies, weil der Staat für seine Mitarbeiter hohe Pensionskassenbeiträge einzahlt.
ZU HOHE VERZINSUNG DER SPL-SPARGUTHABEN
Den Aktivversicherten der SPL wurden in den letzten Jahren im Durchschnitt zu hohe Zinserträge gutgeschrieben. Jetzt fehlt dieses Geld. Sollte der Landtag dieser desaströsen Pensionskassen-Politik den Riegel jetzt nicht vorschieben, wird das Stimmvolk dies machen müssen. Ansonsten wird der Steuerzahler alle 10 Jahre wieder zahlen müssen.
ZUM STAATLICHEN DARLEHEN AN DIE SPL
Gemäss Bericht und Antrag der Regierung sollen die bestehenden Darlehen in der Höhe von CHF 93.5 Mio. in Eigenkapital umgewandelt werden. Das 2014 an die SPL gewährte Darlehen ist zinslos und unbefristet. Die Amortisation des Darlehens erfolgt in Tranchen, sobald es die finanziellen Verhältnisse bei der SPL zulassen. Das Darlehen war ein Bestandteil in der Volksabstimmung vom 15 Juni 2014. Das Volk hat das Darlehen gewährt und nur das Volk kann das Darlehen in eine Schenkung umwandeln.
VARIABLEN RENTEN NUR ALS OPTION?
Gemäss Bericht und Antrag der Regierung sollen als Option variable Renten eingeführt werden. Das ist etwas, was aus meiner Sicht schon längst eingeführt sein sollte, aber nicht als Option, sondern zwingend für alle. Bereits im Jahr 2015 forderte ich die Regierung in einer mehrseitigen Stellungnahme auf, variable Renten in Betracht zu ziehen. Dazumal leider erfolglos. Umso erfreulicher, dass sich die Regierung nun mit variablen Renten auseinandersetzt.
Im heute bestehenden Modell werden bei der Pensionierung feste Renten bis zum Lebensende versprochen. Niemand kann die Zukunft jedoch voraussagen. Deshalb sind die gesprochenen Renten entweder zu hoch oder zu niedrig, selten aber gerecht. Das heutige Pensionskassengesetz ist eine Schönwetterkonstruktion aus den 80-iger Jahren, wo noch hohe Zinserträge erzielt wurden.
WIE SOLL EINE KASSE MIT VARIABLEN RENTEN FUNKTIONIEREN?
Die Pensionskasse müsste im Prinzip zwei Konten führen. In das eine Konto fliesst das Geld der Aktivversicherten, also die Pensionskassenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgeber. Dieses Konto wird geführt wie eine Sparheft. Die Pensionskasse legt das Geld gut und sicher an und soll möglichst hohe Zinserträge erwirtschaften.
Die Zinserträge werden im «Sparheft» gutgeschrieben. Wird ein Aktivversicherter pensioniert, kommt das angesparte Geld auf das Konto der Rentner. Aus seinem angesparten Vermögen wird eine Rente berechnet, welche die Kasse auch in einem schlechten Zinsumfeld mit Sicherheit bezahlen kann. Das ist dann die lebenslange Grundoder Basisrente. Alljährlich bekommt er zusätzlich zu seiner Basisrente den Gewinn, den die Kasse mit seinem Geld erwirtschaftet hat, ausbezahlt.
In guten Zeiten kann damit die Rente erheblich höher ausfallen, in schlechten Zeiten ist die Basisrente sicher. Mit diesem System kann die Kasse nicht in eine Unterdeckung geraten, und es wird kein Geld von Aktivversicherten zu den Pensionisten oder umgekehrt von den Pensionisten zu Aktivversicherten verschoben. Heute liegt das Risiko bei den Beitragszahlern und deren Arbeitgebern.
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